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Zertifizierung

Regelwerk

1. Jedes Wirtschaftsmitglied im BioDom e.V. kann die Zertifizierung für einzelne Produkte oder Angebotsbausteine oder für das gesamte Unternehmen beantragen.

2. Anträge zur Zertifizierung sind auf dem entsprechenden Formblatt an den Vorstand oder an einen der Fachmoderatoren oder an den nächsten Regionalsprecher zu stellen.

3. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Zertifizierungsantrags trifft der Vorstand zusammen mit dem Fachmoderator und/oder den Vorstandsbeiräten aus dem Kreis der Regionalsprecher.

4. Bearbeitet werden nur Anträge mit folgenden Bestandteilen:
- vollständig ausgefüllter, unterschriebener und gestempelter Antrag;
- Anlage: Produkt-, Material-, Verfahren- oder Konzeptbeschreibung;
- Anlage: Prüfzeichen/Zertifikate europäischer branchenbezogener Kontrollinstanzen;
- Anlage: fachliche Stellungnahme eines berechtigten Dritten (vereidigter Sachverständiger, Innungsobermeister, Kammer, FH, UNI, …)
oder Prüfbericht des zuständigen BioDom-Regionalsprechers;
oder Bürgschaftserklärung eines aktiven Wirtschaftsmitglieds des Biodom;
- Anlage: unterschriebene Biodom-Richtlinien.

5. Foto/Logo für die Visitenkarte der zertifizieren Mitglieder auf der Internetplattform des BioDom e.V.

Der Vorstand
Biodom e.V.- Initiative für Gesundes Wohnen