Zertifizierung
Gebührenordnung
1. Die Gebühren sind in der Zertifizierungsordnung festgelegt. |
2. Die Zertifizierungsordnung wird vom BioDom-Vorstand beschlossen. |
3. Eine Zertifizierung gilt grundsätzlich für zwei Jahre und kann dann jeweils mit neuer Verpflichtungserklärung auf die nächsten zwei Jahre verlängert werden. |
4. Der zertifizierte Betrieb muss Wirtschaftsmitglied im BioDom e.V. sein. |
5. Bei der Höherstufung vom Produkt-/Bausteine-Zertifikat auf ein Unternehmens-Zertifikat ist nur die Differenz zu den Erstantragsgebühren auszugleichen. |
6. Für 2006 und 2007 gilt folgende Gebührenordnung |
7. In dieser Gebühr sind enthalten |
8. Gesondert zu bezahlen sind alle damit verbundenen PR- und Marketingartikel wie Produktaufkleber, Türschilder, Autoaufkleber und Ähnliches. Hierfür gilt die jeweilige Preisliste. |
Der Vorstand |
