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Zertifizierung

Gebührenordnung

1. Die Gebühren sind in der Zertifizierungsordnung festgelegt.

2. Die Zertifizierungsordnung wird vom BioDom-Vorstand beschlossen.

3. Eine Zertifizierung gilt grundsätzlich für zwei Jahre und kann dann jeweils mit neuer Verpflichtungserklärung auf die nächsten zwei Jahre verlängert werden.

4. Der zertifizierte Betrieb muss Wirtschaftsmitglied im BioDom e.V. sein.

5. Bei der Höherstufung vom Produkt-/Bausteine-Zertifikat auf ein Unternehmens-Zertifikat ist nur die Differenz zu den Erstantragsgebühren auszugleichen.

6. Für 2006 und 2007 gilt folgende Gebührenordnung

Erstanträge für ein Unternehmen
Existenzgründer * 280 Euro
Freiberufler 480 Euro
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe 560 Euro
Produktionsunternehmen 800 Euro
Handelsunternehmen 640 Euro

Erstanträge für ein einzelnes Angebot
Existenzgründer * 200 Euro
Freiberufler 320 Euro
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe 400 Euro
Produktionsunternehmen 640 Euro
Handelsunternehmen 400 Euro

* bis zu zwei Jahren nach Gründung

Verlängerungsanträge
jeweils 50 % der Erstantragsgebühr

7. In dieser Gebühr sind enthalten

- die Abwicklung des gesamten Zertifizierungsverfahrens
- Zertifizierungsurkunde
- Richtlinienzertifikat

8. Gesondert zu bezahlen sind alle damit verbundenen PR- und Marketingartikel wie Produktaufkleber, Türschilder, Autoaufkleber und Ähnliches. Hierfür gilt die jeweilige Preisliste.

Der Vorstand
Biodom e.V.- Initiative für Gesundes Wohnen